+Steuern
+Wirtschaft
+Recht
Veröffentlicht
04.02.2026
Lesedauer
5 Minuten
 
 

Wann lohnt sich ein CEREC oder DVT?

Investitionsentscheidung pro oder contra? Eine Beispielrechnung

Investitionen wirken langfristig. Sie binden erhebliche finanzielle Mittel, die in der Folgezeit erwirtschaftet werden müssen. Und: Fehlentscheidungen sind nur in geringem Maße revidierbar. Daher empfiehlt es sich, vor jeder Investition die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. 

Praxiserweiterung und -investitionen
1

Erstinvestition

Bei Erstinvestitionen, wie z. B. in ein CEREC-System oder ein DVT- bzw. OPG-Gerät, lässt sich die Rentabilität einer Investition berechnen. Dazu bietet sich als Methode die Deckungsbeitragsrechnung an. Diese beurteilt die Wirtschaftlichkeit einer einzelnen Investition. Sie zeigt auf, welchen Beitrag eine Investition zur Deckung der Fixkosten und zur Gewinnerzielung leistet. Im Kern basiert sie auf der Unterscheidung zwischen variablen und fixen Kosten. Variable Kosten sind abhängig von der Produktions- oder Absatzmenge (z. B. Rohstoffe, Fertigungslöhne). Fixkosten bleiben innerhalb eines bestimmten Zeitraums konstant (z. B. Miete, Gehälter). Der Deckungsbeitrag ist definiert als Umsatzerlöse abzgl. Summe der variablen Kosten. Er dient zur Deckung der Fixkosten. Bleibt danach ein Überschuss übrig, entspricht dieser dem Gewinn des Unternehmens. Als Break-even wird der Punkt  bezeichnet, ab dem mit der Investition Gewinn erwirtschaftet wird.

Auf die Praxis bezogen bedeutet das: Eine Investition erhöht den Praxisgewinn dann, wenn die durch sie zusätzlich erwirtschafteten Praxiseinnahmen die zusätzlichen Kosten, die durch diese Investition entstanden sind, übersteigen. Ein einfacher Grundgedanke, dessen realistische Berechnung im Detail herausfordernd ist, wie die folgenden beiden Beispiele verdeutlichen.

2

Beispielinvestition CEREC

Mit einem CEREC-Gerät stellt die Praxis überwiegend Kronen und Inlays „chairside“ her. Vor den technisch möglichen, größeren Versorgungen mit CEREC schrecken aber gerade Neuanwender häufig zurück, weil deren kostendeckende Fertigung viel Erfahrung mit dem System erfordert. 

Heute rechnen die meisten Praxen die reinen Eigenlaborleistungen mit 200 EUR bis 270 EUR pro Krone/Inlay ab. Aber die Abrechnungshöhe dieser Eigenlaborleistungen unterliegt starken Schwankungen. Insbesondere bei individuell optischer Nachbearbeitung liegen die Preise höher. Auch die Sofortversorgung dient zum Teil als Argument für eine höhere Abrechnung. Vereinzelt rechnen Praxen CEREC-Kronen und -Inlays jedoch auch zu Niedrigpreisen von 99 EUR bis 140 EUR pro Stück ab.

Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung greift man statt auf AfA und Zinsen aber auch häufig auf die Leasingrate zurück. Diese liegt wegen der kürzeren Laufzeit meist höher. Wir rechnen daher im Beispiel mit einer monatlichen Belastung von 2 TEUR. Wer die vom Hersteller ab dem zweiten Jahr angebotene monatliche Pauschalvereinbarung für Wartung/Verschleiß von rd. 350 EUR abschließt, muss mit diesen höheren Kosten rechnen. Daraus ergeben sich im Beispiel an festen monatlichen Kosten 2.050 EUR bzw. 2.350 EUR.

Daneben entstehen noch monatliche Wartungskosten von 50 EUR und variable Kosten für die Rohlinge, Schleifmittelzusatz, Scanspray, Quetschbissmaterial und nicht zuletzt auch für den Strom. Erfahrungswert: 50 EUR pro Inlay/Krone.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gewinnauswirkung durch CEREC bei 20 Versorgungen pro Monat und unterschiedlichen Preisen.

Nach dieser Berechnung rechnet sich CEREC ab zwölf Versorgungen pro Monat bei einem Durchschnittspreis pro Inlay/Krone von 220 EUR netto. Viele hören hier mit den Berechnungen auf, dabei fehlt als entscheidender Faktor die Berücksichtigung der Behandlungszeit. Sowohl die Bedienung des Geräts kostet auf der einen Seite Zeit, auf der anderen Seite spart man Zeit für den Abdruck, einen 2. Behandlungstermin und Abstimmungen mit dem Labor.

PRAXISTIPP | Bei durchschnittlichen Honoraren und Laborpreisen gilt:

  • Erhöht sich die zahnärztliche Behandlungsdauer um 1/2 h oder mehr, so lohnt sich CEREC nicht – unabhängig wie groß der Bedarf an Kronen und Inlays ist.
  • Vermindert sich die Behandlungszeit durch CEREC, so es sich schon unter zwölf Versorgungen pro Monat.
3

Beispielrechnung: OPG oder DVT?

Wenn in Praxen über ein neues Orthopanthogramm-Gerät (OPG) nachgedacht wird, überlegen viele, ob sie nicht gleich einen digitalen Volumentomographen (DVT) anschaffen sollten. 

Doch wie viele 3D-Aufnahmen sind mindestens zusätzlich erforderlich, damit sich diese zusätzliche Investition „rechnet“?

Aufnahmen können z. B. nach 5370 und 5377 GOÄ mit mindestens 163,20 EUR und höchstens mit 408 EUR abgerechnet werden. Manchmal ersetzt auch die DVT-Aufnahme eine OPG-Aufnahme. Deshalb soll hier mit durchschnittlichen (Mehr-)Einnahmen von 200 EUR pro DVT-Aufnahme gerechnet werden. 

Damit liegt die Gewinnschwelle bei etwa fünf Aufnahmen pro Monat:
(750 + 200) EUR p.m. / 200 EUR/DVT-Aufnahme = 4,75
Bei durchschnittlich 20 DVT-Aufnahmen pro Monat erhöht sich im Beispielfall der Jahresgewinn um rd. 28 TEUR.

4

Ersatzinvestitionen

Jede Praxiseinrichtung unterliegt einem Verschleiß und muss ersetzt werden. Wann ist der richtige Zeitpunkt? Das Ende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ist jedenfalls kein zwingender Grund dafür, ein neues Gerät anzuschaffen. Und das Argument, man habe sonst ja nichts mehr zum „Abschreiben“ ist wirtschaftlich unsinnig. Eine zwölf Jahre alte Behandlungseinheit, die immer noch einwandfrei funktioniert und bei der Behandlung keine Probleme bereitet, muss nicht ausrangiert werden. 

Ist dies nicht mehr gegeben, sieht das anders aus. Leider lässt sich bei Ersatzinvestitionen keine Wirtschaftlichkeitsberechnung durch Gegenüberstellung von zusätzlichen Einnahmen und zusätzlichen Kosten erstellen.

Hier ist zu empfehlen, die Mehrbelastung pro Behandlungs- oder pro Stuhlbenutzungsstunde zu berechnen. Diese liegen erfahrungsgemäß bei 10–11 EUR/Stuhlstunde für eine durchschnittliche Behandlungseinheit (Anschaffungskosten 50 TEUR). Viel Geld, wenn es keinen zusätzlichen Nutzen bringt. Aber wenig Geld, wenn Patienten sich wohler fühlen und der Behandelnde entspannter arbeiten kann. Und eine stark abgenutzte Behandlungseinheit fördert nicht unbedingt das Vertrauen von Patienten in eine fortschrittliche zahnärztliche Behandlung.

5

Erweiterungsinvestitionen

Wenn der Terminkalender weit in die Zukunft belegt ist und Patienten nicht mehr angenommen werden, könnte man über eine Praxiserweiterung nachdenken. Die größte Restriktion liegt aktuell wohl darin, geeignete Mitarbeitende zu finden. Stehen sie aber zur Verfügung, stellt sich die Frage, ob sich die Erweiterung lohnt.

Beispiel:
Eine Einzelpraxis hat bisher drei Behandlungseinheiten. Sie stellt einen Zahnarzt oder eine Zahnärztin sowie eine weitere Stuhlassistenz ein und installiert einen vierten Behandlungsstuhl. Die Auslastung ist gewährleistet. 

Die zusätzlichen Belastungen durch diese Erweiterung entstehen vor allem durch die zusätzlichen Personalkosten. Die Leasingrate für die 4. Einheit und evtl. Umbaukosten fallen dagegen monatlich nicht sehr ins Gewicht.

Vor allem werden aber bestehende Strukturen besser genutzt: die Rezeption, das OPG bzw. DVT, ein evtl. vorhandenes CEREC-Gerät. Die Sterilisation wird durch zwei Behandler wesentlich besser ausgelastet. Höhere Materialvolumen führen zu günstigeren Einkaufsbedingungen. Das bewirkt eine Kostendegression.

Die Kosten pro zahnärztlicher Behandlungsstunde sinken durch die Erweiterung. Aber bei all diesen Berechnungen darf nicht übersehen werden: Dieser Erfolg hängt zurzeit an der Bindung der angestellten Zahnärztin bzw. des Zahnarztes an die Praxis sowie an deren Engagement und Leistungsfähigkeit. Deshalb fällt es manchen Praxisinhabern momentan schwer, sich trotz günstiger Rahmenbedingungen auf dem Papier für eine Praxiserweiterung zu entscheiden.

Verfasst von

Prof Bischoff Firmengruender Bischoff und Partner 550

Johannes G. Bischoff
Steuerberater und Wirtschaftsprofessor

Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Thema?

Dann melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

Ähnliche Artikel:

Investitionsförderung für Praxen und Unternehmen in NRW

22.09.2025: Für Freiberufler ist es oft schwierig, die passende Finanzierung zu finden. Daher machen wir NRW-Ansässige gerne auf ein besonders...

Erweiterung einer bestehenden BAG

15.03.2024: Die gesellschaftsrechtliche Aufnahme eines weiteren Zahnarztes oder einer Zahnärztin in einer bestehenden Berufsausübungsgemeinschaft (BAG...

So gründen Sie eine BAG

12.02.2024: Wenn sich angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte mehr Verantwortung und mehr Einkommen wünschen, streben sie meist in die...

Unsere Standorte