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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Für 2023 erhöht sich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. 

Bei Arbeitnehmern in der Steuerklasse 2 bedeutet das, dass schon monatlich eine Minderung der Lohnsteuer entsteht, wenn der Freibetrag in die ELSTAM Daten aufgenommen und via Steuer-ID-Nummer ans Lohnbüro übertragen wird.

Einige Bundesländer machen das automatisch, bei manchen Bundesländern muss der Arbeitnehmer dies aktiv selbst beantragen.

Wir bitten die betroffenen Arbeitnehmer, auf ihrem nächsten Lohnschein zu überprüfen, ob unter den Punkten Freibetrag jährl. bzw. Freibetrag mtl. Eintragungen vorgenommen wurden.

Eintragung des Freibetrags im Zweifel selbst beantragen

Sollten in diesen Feldern keine Beträge eingetragen sein, erkundigen Sie sich bitte beim örtlich zuständigen Finanzamt und beantragen Sie im Zweifel die Eintragung des Freibetrages selbst. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir den Freibetrag leider nicht erfassen oder für den Arbeitnehmer beantragen.

Was passiert, wenn Sie auf die Beantragung verzichten?

Die Entlastung erfolgt mit der Steuererklärung. Sie geht Ihnen also nicht verloren, macht sich dann nur nicht bereits monatlich bemerkbar!

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