Steuertermine 2023
Ein vergessener Steuerzahlungstermin kann teuer werden
Die Einhaltung von Zahlungsfristen für Steuern ist wichtig. Werden diese nämlich nicht eingehalten, erhebt die Finanzkasse automatisch und ohne weitere Mitteilung an Sie einen Säumniszuschlag in Höhe von 1% der rückständigen Steuerschuld. Dieser erhöht sich bei weiterer Zahlungsverzögerung monatlich jeweils um weitere 1%.
Das Finanzamt gewährt bei unbaren Zahlungen, wie Banküberweisungen, eine sogenannte Zahlungsschonfrist von drei Tagen. Diese Schonfrist ist gemäß § 108 AO gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht verlängert werden. Fällt ihr Ende auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag, verlängert sie sich auf den nächstfolgenden Werktag.
Aufbewahrungsfristen
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Im Einzelnen können nachfolgend aufgezeigte Unterlagen nach dem 31.12.2022 vernichtet werden:
- Aufbewahrungsfrist 10 Jahre*: Bücher, Inventare, Bilanzen, Rechnungen und Buchungsbelege (Offene-Posten-Buchführung) – d. h. Bücher mit Eintragung vor dem 01.01.2013, Bilanzen und Inventare, die vor dem 01.01.2013 aufgestellt sind, sowie Belege mit Buchfunktion.
- Aufbewahrungsfrist 6 Jahre*: Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Kopien von abgesandten Handels- und Geschäftsbriefen, sonstige Unterlagen – d. h. Unterlagen und Lohnkonten, die vor dem 01.01.2017 entstanden sind.
*Dies gilt nicht, soweit Bescheide noch nicht endgültig und so weit Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren anhängig sind.
2023 |
Steuern |
Januar 2023 |
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10. Januar, Dienstag |
Lohnsteuer 12/22 Lohnsteuer 2022 Jahreszahler
Umsatzsteuervorauszahlung 12/22 ohne Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuervorauszahlung 11/22 mit Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer IV/22 ohne Dauerfristverlängerung |
27. Januar, Donnerstag
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Beiträge Sozialversicherung 01/23 |
Februar 2023 |
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10. Februar, Freitag |
Lohnsteuer 01/23 Umsatzsteuervorauszahlung 01/23 ohne Dauerfristverlängerung Umsatzsteuervorauszahlung 12/22 mit Dauerfristverlängerung Umsatzsteuersondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer IV/22 mit Dauerfristverlängerung |
15. Februar, Mittwoch
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Gewerbesteuer I/23 Grundsteuer1 I/23
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24. Februar, Freitag |
Beiträge Sozialversicherung 02/23 |
März 2023 |
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10. März , Freitag |
Einkommensteuer-/Körperschaftsteuervorauszahlung I/23 Lohnsteuer 02/23 Umsatzsteuer 01/23 mit Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer 02/23 ohne Dauerfristverlängerung |
29. März, Mittwoch |
Beiträge Sozialversicherung 03/23 |
April 2023 |
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11. April, Dienstag |
Lohnsteuer I/23 Lohnsteuer 03/23 Umsatzsteuer 03/23 ohne Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer 02/23 mit Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer I/23 ohne Dauerfristverlängerung |
26. April, Mittwoch |
Beiträge Sozialversicherung 04/23 |
Mai 2023 |
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10. Mai, Mittwoch |
Lohnsteuer 04/23 Umsatzsteuer 04/23 ohne Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer 03/23 mit Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer I/23 mit Dauerfristverlängerung |
15. Mai, Montag |
Gewerbesteuer II/23 Grundsteuer II/23
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26. Mai, Freitag |
Beiträge Sozialversicherung 05/23 |
Juni 2023 |
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12. Juni, Montag
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Einkommensteuer-/Körperschaftsteuervorauszahlung II/23 Lohnsteuer 05/23 Umsatzsteuer 05/23 ohne Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer 04/23 mit Dauerfristverlängerung |
28. Juni, Mittwoch |
Beiträge Sozialversicherung 06/22 |
Juli 2023 |
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10. Juli, Montag
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Lohnsteuer II/23 Lohnsteuer 06/23 Umsatzsteuer 05/23 mit Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer 06/23 ohne Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer II/23 ohne Dauerfristverlängerung |
27. Juli, Donnerstag |
Beiträge Sozialversicherung 07/23 |
August 2023 |
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10. August, Donnerstag
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Lohnsteuer 07/23 Umsatzsteuer 06/23 mit Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer 07/23 ohne Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer II/23 mit Dauerfristverlängerung |
15. August, Dienstag
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Gewerbesteuer III/23 Grundsteuer III/23 |
29. August, Dienstag |
Beiträge Sozialversicherung 08/23 |
31. August, Donnerstag |
Einkommensteuererklärung 2021, ACHTUNG: nur soweit Angehörige steuerberatender Berufe die Erklärungen erstellen |
September 2023 |
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11. September, Montag |
Einkommensteuer-/Körperschaftsteuervorauszahlung III/23 Lohnsteuer 08/23 Umsatzsteuer 08/23 ohne Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer 07/23 mit Dauerfristverlängerung |
27. September, Mittwoch |
Beiträge Sozialversicherung 09/23 |
Oktober 2023 |
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02. Oktober, Montag |
Umsatzsteuer Jahreserklärung 2022
Einkommensteuererklärung 2022
(soweit Angehörige steuerberatender Berufe die Erklärungen erstellen, verlängert sich diese Frist bis zum 28.02.2024) |
10. Oktober, Dienstag |
Lohnsteuer III/23 Lohnsteuer 09/23 Umsatzsteuer 08/23 mit Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer 09/23 ohne Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer III/23 ohne Dauerfristverlängerung |
27. Oktober, Freitag
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Beiträge Sozialversicherung 10/23 |
November 2023 |
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10. November, Freitag |
Lohnsteuer 10/23 Umsatzsteuer 09/23 mit Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer 10/23 ohne Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer III/23 mit Dauerfristverlängerung |
15. November, Mittwoch |
Gewerbesteuer IV/23 Grundsteuer IV/23
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28. November, Dienstag |
Beiträge Sozialversicherung 11/23 |
Dezember 2023 |
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11. Dezember, Montag |
Einkommensteuer-/Körperschaftsteuervorauszahlung IV/23 Lohnsteuer 11/23 Umsatzsteuer 10/23 mit Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer 11/23 ohne Dauerfristverlängerung |
27. Dezember, Mittwoch |
Beiträge Sozialversicherung 12/23 |
*Fällt eine Frist auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich diese auf den darauffolgenden Werktag.
1Grundsteuer: Grundsätzlich vierteljährlich. Die Gemeinde kann jedoch verlangen, dass Beträge bis einschließlich 15 € auf einmal am 15.08. und Beträge bis einschließlich 30 € je zur Hälfte am 15.02.und 15.08. zu zahlen sind.