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Steuertermine 2023
Ein vergessener Steuerzahlungstermin kann teuer werden 

Die Einhaltung von Zahlungsfristen für Steuern ist wichtig. Werden diese nämlich nicht eingehalten, erhebt die Finanzkasse automatisch und ohne weitere Mitteilung an Sie einen Säumniszuschlag in Höhe von 1% der rückständigen Steuerschuld. Dieser erhöht sich bei weiterer Zahlungsverzögerung monatlich jeweils um weitere 1%.

Das Finanzamt gewährt bei unbaren Zahlungen, wie Banküberweisungen, eine sogenannte Zahlungsschonfrist von drei Tagen. Diese Schonfrist ist gemäß § 108 AO gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht verlängert werden. Fällt ihr Ende auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag, verlängert sie sich auf den nächstfolgenden Werktag.

Aufbewahrungsfristen

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Im Einzelnen können nachfolgend aufgezeigte Unterlagen nach dem 31.12.2022 vernichtet werden:

  • Aufbewahrungsfrist 10 Jahre*: Bücher, Inventare, Bilanzen, Rechnungen und Buchungsbelege (Offene-Posten-Buchführung) – d. h. Bücher mit Eintragung vor dem 01.01.2013, Bilanzen und Inventare, die vor dem 01.01.2013 aufgestellt sind, sowie Belege mit Buchfunktion.
  • Aufbewahrungsfrist 6 Jahre*: Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Kopien von abgesandten Handels- und Geschäftsbriefen, sonstige Unterlagen – d. h. Unterlagen und Lohnkonten, die vor dem 01.01.2017 entstanden sind.

*Dies gilt nicht, soweit Bescheide noch nicht endgültig und so weit Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren anhängig sind.

2023

Steuern

Januar 2023


10. Januar, Dienstag

Lohnsteuer 12/22
Lohnsteuer 2022 Jahreszahler
Umsatzsteuervorauszahlung 12/22 ohne Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuervorauszahlung 11/22 mit Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuer IV/22 ohne Dauerfristverlängerung

27. Januar, Donnerstag

Beiträge Sozialversicherung 01/23

Februar 2023


10. Februar, Freitag

Lohnsteuer 01/23

Umsatzsteuervorauszahlung 01/23 ohne Dauerfristverlängerung

Umsatzsteuervorauszahlung 12/22 mit Dauerfristverlängerung

Umsatzsteuersondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung

Umsatzsteuer IV/22 mit Dauerfristverlängerung

15. Februar, Mittwoch

Gewerbesteuer I/23

Grundsteuer1 I/23

24. Februar, Freitag

Beiträge Sozialversicherung 02/23

März 2023


10. März , Freitag

Einkommensteuer-/Körperschaftsteuervorauszahlung I/23

Lohnsteuer 02/23

Umsatzsteuer 01/23 mit Dauerfristverlängerung

Umsatzsteuer 02/23 ohne Dauerfristverlängerung

29. März, Mittwoch

Beiträge Sozialversicherung 03/23

April 2023


11. April, Dienstag

Lohnsteuer I/23

Lohnsteuer 03/23

Umsatzsteuer 03/23 ohne Dauerfristverlängerung

Umsatzsteuer 02/23 mit Dauerfristverlängerung

Umsatzsteuer I/23 ohne Dauerfristverlängerung

26. April, Mittwoch

Beiträge Sozialversicherung 04/23

Mai 2023


10. Mai, Mittwoch

Lohnsteuer 04/23

Umsatzsteuer 04/23 ohne Dauerfristverlängerung

Umsatzsteuer 03/23 mit Dauerfristverlängerung

Umsatzsteuer I/23 mit Dauerfristverlängerung

15. Mai, Montag

Gewerbesteuer II/23

Grundsteuer II/23

26. Mai, Freitag

Beiträge Sozialversicherung 05/23

Juni 2023


12. Juni, Montag

Einkommensteuer-/Körperschaftsteuervorauszahlung II/23

Lohnsteuer 05/23

Umsatzsteuer 05/23 ohne Dauerfristverlängerung

Umsatzsteuer 04/23 mit Dauerfristverlängerung

28. Juni, Mittwoch

Beiträge Sozialversicherung 06/22

Juli 2023


10. Juli, Montag

Lohnsteuer II/23

Lohnsteuer 06/23

Umsatzsteuer 05/23 mit Dauerfristverlängerung

Umsatzsteuer 06/23 ohne Dauerfristverlängerung

Umsatzsteuer II/23 ohne Dauerfristverlängerung

27. Juli, Donnerstag

Beiträge Sozialversicherung 07/23

August 2023


10. August, Donnerstag

Lohnsteuer 07/23

Umsatzsteuer 06/23 mit Dauerfristverlängerung

Umsatzsteuer 07/23 ohne Dauerfristverlängerung

Umsatzsteuer II/23 mit Dauerfristverlängerung

15. August, Dienstag

Gewerbesteuer III/23

Grundsteuer III/23

29. August, Dienstag

Beiträge Sozialversicherung 08/23

31. August,

Donnerstag

Einkommensteuererklärung 2021, ACHTUNG: nur soweit Angehörige steuerberatender Berufe die Erklärungen erstellen

September 2023


11. September, Montag

Einkommensteuer-/Körperschaftsteuervorauszahlung III/23

Lohnsteuer 08/23

Umsatzsteuer 08/23 ohne Dauerfristverlängerung

Umsatzsteuer 07/23 mit Dauerfristverlängerung

27. September, Mittwoch

Beiträge Sozialversicherung 09/23

Oktober 2023


02. Oktober, Montag

Umsatzsteuer Jahreserklärung 2022
Einkommensteuererklärung 2022
(soweit Angehörige steuerberatender Berufe die Erklärungen erstellen, verlängert sich diese Frist bis zum 28.02.2024)

10. Oktober, Dienstag

Lohnsteuer III/23

Lohnsteuer 09/23

Umsatzsteuer 08/23 mit Dauerfristverlängerung

Umsatzsteuer 09/23 ohne Dauerfristverlängerung

Umsatzsteuer III/23 ohne Dauerfristverlängerung

27. Oktober, Freitag

Beiträge Sozialversicherung 10/23

November 2023


10. November, Freitag

Lohnsteuer 10/23

Umsatzsteuer 09/23 mit Dauerfristverlängerung

Umsatzsteuer 10/23 ohne Dauerfristverlängerung

Umsatzsteuer III/23 mit Dauerfristverlängerung

15. November, Mittwoch

Gewerbesteuer IV/23

Grundsteuer IV/23

28. November, Dienstag

Beiträge Sozialversicherung 11/23

Dezember 2023


11. Dezember, Montag

Einkommensteuer-/Körperschaftsteuervorauszahlung IV/23

Lohnsteuer 11/23

Umsatzsteuer 10/23 mit Dauerfristverlängerung

Umsatzsteuer 11/23 ohne Dauerfristverlängerung

27. Dezember, Mittwoch

Beiträge Sozialversicherung 12/23

*Fällt eine Frist auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich diese auf den darauffolgenden Werktag. 

1Grundsteuer: Grundsätzlich vierteljährlich. Die Gemeinde kann jedoch verlangen, dass Beträge bis einschließlich 15 € auf einmal am 15.08. und Beträge bis einschließlich 30 € je zur Hälfte am 15.02.und 15.08. zu zahlen sind.

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