Liquidität sichern 

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Liquiditätsbedarf ermitteln

In diesem Jahr sind, so teilt die BZÄK mit, die Einnahmen der Zahnarztpraxen bei privat liquidierten Leistungen im Vergleich zum Vorjahr stark eingebrochen. Die private Liquidation der PKV-Vollversicherten ist um 23 % und die Zuzahlung der GKV-Patienten um 13 % zurückgegangen. Für den bevorstehenden Winter rechnet der Berufsstand wegen des zunehmenden Infektionsgeschehens mit einer neuerlichen Leistungszurückhaltung der Versicherten. Auch geht man davon aus, dass das Prämiensystem der privaten Vollversicherung sowie der mehr als 16 Mio. Zusatzversicherungen, die eine Nichtinanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen während eines Kalenderjahres honoriert, diesen Effekt verstärken wird. In unserer Mandantschaft finden wir diesen Trend bislang zwar nicht bestätigt, empfehlen aber dennoch, die Praxisliquidität im Blick zu behalten und sich für den Fall der Fälle rechtzeitig über Zwischenfinanzierungsmöglichkeiten zu informieren.

Rechenschema

Aus Erfahrung wissen wir, dass Befürchtungen, die man konkretisiert, die wirklichen Herausforderungen greifbar machen. Dabei kann das folgende Rechenschema helfen. Setzen Sie hier einfach Ihre Zahlen ein und errechnen Sie die wirtschaftlichen Auswirkungen auf bzw. den Liquiditätsbedarf für Ihre Praxis. Die Berechnung des Geldbedarfs anhand dieses Rechenschemas kann selbstverständlich nur überschlägig erfolgen. 

Übrigens, auch für einen Kredit benötigen Sie professionell aufbereitete Zahlen, so dass diese Vorarbeit nicht vergeblich ist. 

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Bei den Berechnungen gehen wir von einer fiktiven Einzelpraxis mit 700 T€ Praxiseinnahmen und 200 T€ Gewinn aus. Wir legen einen Einnahmenrückgang für 2020 in Höhe von 20 % zugrunde. Damit fehlen der Praxis 140 T€ an Einnahmen. Aber auch die Praxiskosten reduzieren sich. Weniger Material- und Laborkosten (-30 T€), weniger Personalkosten durch KUG etc. (./.10 T€) und sonstige Kosten (./. 20 T€). Der Gewinn geht entsprechend zurück, aber nicht um 120 T€, sondern um 80 T€. Das bedeutet auch weniger Einkommensteuer. In den meisten Zahnarztpraxen wird der Nettoverdienst für private Verpflichtungen und für den Kapitaldienst verwendet. Wir sind weiterhin davon ausgegangen, dass private Einsparungen – z.B. Verzicht auf eine Fernreise mit der Familie oder ein neues Auto - möglich sind und haben diese mit 25 T€ angesetzt. Am Jahresende würden demnach im Beispiel 30 T€ auf dem Konto fehlen.

Finanzierungsmöglichkeiten im Vorfeld prüfen 

1. Kontokorrent

Wenn Sie nicht oder nicht so schnell auf private Geldreserven zurückgreifen können, sprechen Sie mit Ihrer Bank über eine vorübergehende Erhöhung Ihrer Kontokorrentlinie. Das ist eine schnelle und einfache Maßnahme zur Liquiditätssicherung, aber sie ist natürlich auch teuer und die Konditionen sind starr. Die Anhebung der Kontokorrentlinie ist also keine Lösung auf Dauer.

Praxisgründer, die meist bis an die Grenze ihrer Möglichkeiten finanziert sind, werden in aller Regel eine Nachfinanzierung mit ihrer Hausbank vereinbaren müssen.

2. Hausbank-Kredit

Günstiger gestaltet sich ein Kredit von Ihrer Hausbank, beispielsweise mit einer Laufzeit von einem Jahr. Allerdings prüft die Bank im Rahmen der Kreditvergabe Ihre Kreditwürdigkeit. Sprechen Sie am besten Ihren Bankbetreuer direkt an. 

Die apoBank hat Ihre Corona-Liquiditätshilfe bis zum 31.12.2020 verlängert. 

  • Eine pauschale Erhöhung der bestehenden Kontokorrent-Linie um zusätzliche 50.000 Euro ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: 
  • Der Kunde befindet sich in der "Normalkreditbetreuung" und hat ein "Normalrating" d.h. der Kunde nimmt keine Betreuung durch Spezialberater in Anspruch.
  •  Es handelt sich um einen Bestandskunden, dessen Konto bereits in Anspruch genommen ist aber keine Überziehung von mehr als 30 Tagen aufweist.

3. KfW-Corona-Hilfe

Die KfW bietet verschiedene Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler an. Alles Wissenswerte erfahren Sie verständlich aufbereitet auf der Website der KfW.

  • Beispiel: KfW-Schnellkredit 2020 
  • Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen ab sofort den KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance , eine Kreditzusage zu erhalten. 
  • Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten   
  • für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind 
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW 
  • keine Risikoprüfung durch Ihre Bank 
  • Max. Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 pro Unternehmensgruppe (max.  500.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 10 Mitarbeitern bis einschließlich 50 Mitarbeitern beim antragstellenden Unternehmen, max. 800.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 50 Mitarbeitern beim antragstellenden Unternehmen)
  • Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung 
  • Voraussetzung: Sie haben im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt (bzw. seit Sie am Markt aktiv sind, falls der Zeitraum kürzer ist)

Hier gelangen Sie direkt zum KfW-Förderassistenten, mit dem Sie Ihren Kreditantrag für Ihre Hausbank oder Sparkasse vorbereiten können 

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