Effektives Navigieren durch die Budgetierung
Die Budgetierung gemäß des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) hat in der Zahnärzteschaft große Unzufriedenheit ausgelöst. Gerade durch die jüngsten Quartalsabrechnungen verzeichnen viele Zahnarztpraxen zum Teil erhebliche Einbußen aufgrund der vorgenommenen Kürzungen. Die 17 KZVen haben dabei ganz unterschiedliche Maßnahmen ergriffen, um die begrenzte Gesamtvergütung für zahnärztliche Leistungen zu verteilen. Gemeinsames Merkmal in allen Honorarverteilungsmaßstäben ist eine unvollständige Vergütung der erbrachten und indizierten Leistungen in Zahnarztpraxen.
Grundlegende Handlungsempfehlungen für Zahnarztpraxen sind derzeit:
- Als Praxisinhaber erhalten Sie nach jedem Abrechnungsquartal überarbeitete bzw. angepasste Informationen über Ihre individuellen Honorargrenzen bzw. Ihr Budget. Nutzen Sie diese als Grundlage um die Leistungserbringungen und Terminierung effektiv zu koordinieren.
- Es empfielt sich die Nutzung von Abrechnungsprogrammen, die frühzeitig Informationen über mögliche Budgetüberschreitungen bieten
- Beachten Sie noch stärker die Art der Versorgung, um den Überblick über budgetierter und nicht budgetierte Leistungen zu behalten. Besonders, welche Mehreinnahmen Sie eventuell derzeit wie zur Kompensation der Inflation generieren.
- Planen Sie Behandlungen langfristig und zeitlich gestaffelt, um die Budgetgrenzen einzuhalten.
- Da die Anzahl der Patientenbehandlungen pro Quartal ebenfalls relevant ist, lohnt sich das eigene Recall-System nochmals auf den Prüfstand zu stellen.
- Ziehen Sie bei leistungsabhängigen Vergütungsmodellen für Mitarbeiter eventuell eine Anpassung der Arbeitsverträge in Betracht. Hier hilft Ihnen gern unsere »Rechtsabteilung.
- Praxen, die eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Patienten mit intensiver oder kostspieliger Behandlung betreuen (z. B. Phobiepatienten) können individuelle Einzelfallregelungen beim KZV-Vorstand beantragen.
Generell empfiehlt es sich, die Budgetierung in der Zahnarztpraxis zur "Chefsache" zu machen. Am besten sofort.
Sie wollen es ausführlicher?
In der kommenden Quintessenz 10/2023, die am 01.10.2023 erscheint, beleuchten Prof. Dr. Bischoff und Dr. med. Peter Minderjahn (Arzt & Zahnarzt) die Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der Budgetierung ausführlicher. (wird zeitnah hier veröffentlicht)
Zudem ist in der »dzw 38/2023 ein umfänglicher Beitrag von Rechtsanwalt Thomas Bischoff und Rechtsanwältin Kristin Zimmermann zu diesem Thema erschienen. Diesen können Sie sich »hier anschauen und herunterladen.
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Dieser Beitrag wurde erstveröffentlicht in Quintessenz 2023 74(6)