Investitionsabzug

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Invesitionen planen, Steuerlast senken und Liquidität verbessern

Sie möchten Ihre Steuerlast für das Vorjahr noch senken? Dann sollten Sie sich mit dem sog.  „Investitionsabzugsbetrag“ (IAB) vertraut machen. Zahnärzte, die in ihre Praxis investieren wollen, können so einen Teil der geplanten Investitionskosten vom Gewinn abziehen. Die steuermindernde Wirkung einer betrieblichen Investition wird damit in die Zeit vor der Anschaffung vorverlegt. Damit kann ein Liquiditätsvorteil verschafft werden.

Aber Achtung: Dieser Liquiditätsvorteil bedeutet nicht, dass das Finanzamt Ihnen die fälligen Steuern erlässt. Lediglich der Zahlungszeitpunkt wird verschoben.

Liquiditätsvorteil

Der Sinn der gesetzlichen Regelung besteht darin, die steuermindernde Wirkung einer betrieblichen Investition in die Zeit vor der Anschaffung oder Herstellung vorzuverlegen und so einen Liquiditätsvorteil zu schaffen. Technisch wird die Steuerstundung dadurch erreicht, dass Abschreibungspotenzial vorverlagert wird.

Begünstigte Wirtschaftsgüter

Ein Investitionsabzugsbetrag kann für die beabsichtigte Anschaffung oder Herstellung (also kein unentgeltlicher Erwerb und keine Einlage) eines neuen oder gebrauchten abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens gebildet werden. Darunter fallen:

  • körperliche Gegenstände wie Betriebsvorrichtungen, z. B. Behandlungseinheit und Röntgen,
  • geringwertige Wirtschaftsgüter unter 1.000 Euro, z. B. Drucker, Bürostühle und Instrumente,
  • längerfristig (für mehr als 3 Monate) zur Vermietung bestimmte Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens.

Nicht dazu gehören Immobilien, Verbrauchsmaterial, Finanzanlagen und immaterielle Wirtschaftsgüter (ausgenommen „Trivialsoftware“).

Voraussetzungen

Wichtig ist, dass Sie im Wirtschaftsjahr, in dem der Abzug vorgenommen werden soll, die Gewinngrenze von 200.000 € nicht überschritten haben.

Bei Berufsausübungsgemeinschaften sind der gemeinschaftliche Gewinn (inklusive der Gewinne aus Ergänzungsrechnungen der Mitunternehmer) und die Sonderbetriebsgewinne zusammenzurechnen. Zahnärzte mit mehreren Praxen können den Höchstbetrag grundsätzlich für jede Praxis in Anspruch nehmen.

Außerdem müssen Sie das anzuschaffende Wirtschaftsgut zu mindestens 90 Prozent für die Zahnarztpraxis, also betrieblich, nutzen.

Förderfähig sind dann pro Praxis Investitionen bis zu 400.000€.  Die begünstigten Investitionskosten belaufen sich auf 50 Prozent (d.h. max. 200.000€).

Ab Geltendmachung des IAB beginnt ein Zeitfenster von grundsätzlich drei Jahren, in denen die geplante Anschaffung verwirklicht werden muss. 

Ein Beispiel

Sie planen 2024 eine neue Behandlungseinheit für 50.000 € anzuschaffen. Durch die Bildung des Investitionsabzugsbetrags können Sie 25.000 € (50 Prozent von 50.000 €) in Ihrer Steuererklärung 2022 als Betriebsausgabe geltend machen. Die neue Behandlungseinheit müssen Sie dann jedoch innerhalb von drei Jahren, also bis spätestens Ende 2025, nach diesem Abzug tatsächlich anschaffen. 

Im Übrigen können Sie Investitionsabzugsbeträge selbst dann beanspruchen, wenn dadurch ein Verlust entsteht oder sich erhöht. Sie müssen nicht benennen, welche Funktion das begünstigte Wirtschaftsgut haben und wie viel es voraussichtlich kosten wird. Auch eine konkrete Investitionsabsicht wird nicht verlangt. Sie entscheiden selbst, ob und für welche begünstigten Investitionen der Investitionsabzugsbetrag hinzugerechnet werden soll. Ebenso entscheiden Sie selbst, ob Sie die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen vorzeitig wieder rückgängig machen, zum Beispiel, um eine Verzinsung zu vermeiden. 

Zudem können Sie neben der regulären Abschreibung in den ersten fünf Jahren nach Anschaffung zusätzliche Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 20 Prozent der Anschaffungskosten vornehmen

Tipp: Kombinieren Sie steuerliche Förderinstrumente 

Sie können neben der regulären Abschreibung in den ersten fünf Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung zusätzlich Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 20 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten vornehmen. Voraussetzung ist auch hier, dass die Praxis im Wirtschaftsjahr, das der Anschaffung oder Herstellung vorangeht, die Gewinngrenze nicht überschreitet und das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Wirtschaftsjahr in einer inländischen Praxis des Zahnarztes (fast) ausschließlich betrieblich genutzt wird. Dieses Wahlrecht besteht unabhängig davon, ob ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen wird.

Ein Beispiel

Dr. Zahnretter plant, im Jahr 2024 eine neue Behandlungseinhalt für seine Praxis anzuschaffen – Kostenpunkt: 50.000 Euro. Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht ihm, bereits in seiner Steuererklärung 2022 Betriebsausgaben für diese Anschaffung in Höhe von 25.000 Euro (50 Prozent von 50.000 Euro) abzuziehen. Anschaffen muss er die neue Behandlungseinhalt innerhalb von drei Jahren nach diesem Abzug.
Sollte Dr. Zahnretter die Behandlungseinheit tatsächlich im Wirtschaftsjahr 2024 anschaffen, rechnet das Finanzamt ihm den Investitionsabzugsbetrag gewinnerhöhend wieder hinzu. Im Gegenzug kann er die Anschaffungskosten der neuen Behandlungseinheit um bis zu 50 Prozent (höchstens in Höhe des Abzugsbetrags) mindern. Im Ergebnis hat er dadurch quasi eine 50prozentige Abschreibung vorweggenommen.

Falls alles anders kommt: Würde Dr. Zahnretter sich gegen eine neue Behandlungseinheit entscheiden und die geplante Anschaffung deshalb nicht innerhalb des Dreijahreszeitraums durchführen, ändert das Finanzamt die Steuererklärung des Jahres, in dem er den Investitionsabzugsbetrag ursprünglich gebildet hat. Der vorzeitige Betriebsausgabenabzug wird dann rückgängig gemacht. Das Finanzamt wird die frühere Steuerfestsetzung berichtigen und seine Steuernachforderungen verzinsen. Mit einer berichtigten Steuerfestsetzung und einer Verzinsung müsste Dr. Zahnretter zum Beispiel auch rechnen, wenn er den Investitionsabzugsbetrag überhöht gebildet hätte, wenn er also ein Wirtschaftsgut mit niedrigeren Anschaffungskosten gekauft hätte.

Hinweis

Dr. Zahnretter hätte die Bildung von Abzugsbeträgen freiwillig vorzeitig rückgängig machen können, auch um eine Verzinsung zu vermeiden.

Fazit

Wer innerhalb der nächsten drei Jahre Investitionen plant, kann Investitionsabzugsbeträge bilden und dadurch seinen Gewinn des Jahres 2021 oder 2022 mindern. Durch die verringerte Steuerlast ergibt sich ein Liquiditätsvorteil. Die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen heißt allerdings nicht, dass das Finanzamt Ihnen Steuern erlässt, sondern Sie erreichen dadurch nur eine Verschiebung des Zahlungszeitpunkts.

Ob die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen sinnvoll ist, hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens im Jahr der Bildung und in den Folgejahren ab. Denn die Steuerminderung bei der Bildung des Investitionsabzugsbetrags kann mit wesentlich höheren steuerlichen Belastungen in den Folgejahren einhergehen. Sofern Sie in Ihre Praxis investieren möchten, sollten Sie Ihren steuerlichen Berater frühzeitig über Ihre Pläne informieren. Der Investitionsabzugsbetrag ist nicht immer das Mittel der Wahl. Insbesondere in Kombination mit einer Fremdfinanzierung ist das Instrument kritisch zu sehen, weil die Tilgung in diesem Fall direkt aus voll versteuerten Gewinnen zu leisten ist. Welche Gestaltung für Sie und Ihre Liquidität im Hinblick auf eine langfristige Lösung am besten ist und ob ggf. andere Instrumente wie Leasing zu empfehlen sind, prüfen wir gerne für Sie.

Bei Fragen hierzu, unterstützt Sie gern unsere Unternehmensberatung
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