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Arbeitszeiten müssen korrekt geführt werden

Wenn Kurzarbeit bei der Arge angezeigt wird, ist eine erwartete Verteilung, also eine Einschätzung abzugeben, die im Nachhinein mit der tatsächlichen Abrechnung konkretisiert wird.

Während der Kurzarbeitszeit sind zwingend Arbeitszeitnachweise von den Mitarbeitern selbst zu führen. Erfasst werden hier die tatsächliche Arbeitszeit, auch Urlaub, abgebaute Überstunden, andere Fehlzeiten. 

Arbeitszeitnachweise sind sowohl von Ihnen als Arbeitgeber als auch vom Mitarbeiter zu unterschreiben. Zusammen mit den Lohnabrechnungen dienen sie der Prüfung des Erstattungsanspruchs nach Beendigung der Kurzarbeit.

Mögliche Klagen und Rückzahlungen vermeiden

Bitte planen Sie die Kurzarbeit in Ihrem Unternehmen immer mit Ihren Mitarbeitern und das so genau wie möglich. Eine ungeplante und gegenüber den Mitarbeitern ungenaue Umsetzung der Kurzarbeit kann negativ auf Sie zurückfallen.  Denn was haben Sie davon, wenn Ihre Mitarbeiter im Nachhinein  auf volle Bezahlung klagen oder KUG-Anträge wegen Formfehlern abgelehnt werden. 

TIPP Planen Sie eine Woche im Voraus

Legen Sie mit mindestens einer Woche Vorlauf die Arbeitszeit der Folgewoche bestmöglich fest und kommunizieren diese enstprechend.  Führen Sie zum Beispiel eine (virtuelle) Teamsitzung in der 14. Kalenderwoche (30.3. - 3.4.2020) durch, in der der Plan für die 15. KW besprochen wird. Noch besser ist selbstverständlich ein Vorlauf von 14 Tagen. Uns ist klar, dass dies im Moment wenig realistisch ist, perspektivisch aber versucht werden sollte. 

Wichtig für unsere Mandanten

Bitte teilen Sie uns bis zum 15. eines jeden Monats die Ist- und Ausfallzeiten aller Mitarbeiter so genau wie möglich mit. Der halbe Monat ist dann vorbei und die zweite Hälfte sollte planbar sein. Wir benötigen hier unbedingt pünktliche und genaue Zuarbeit, damit wir notwendige Erstattungen schnell beantragen können. 

Außerdem müssen Arbeitnehmern mit Kindern, die nicht auf der Lohnsteuerkarte aufgeführt sind, für die sie aber noch Kindergeld erhalten, bitte umgehend einen aktuellen Nachweis über den Bezug von Kindergeld einreichen. Damit erhalten sie den erhöhten KUG-Betrag(67%).

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