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Steuerhochrechnungen schützen vor bösen Überraschungen

Wer kennt Sie nicht, die Geschichten über Steuerzahlungen, die einen Praxisinhaber wie aus heiterem Himmel treffen und die Wirtschaftlichkeit einer sonst gut laufenden Zahnarztpraxis ganz schön durcheinanderbringen können. Mit einer recht unspektakulären Maßnahme kann Ihr Steuerberater Ihnen Zahlungsschwierigkeiten, wirtschaftliche Nachteile und schlaflose Nächte ersparen.

Im Jahr 2014 lässt sich Dr. Jung in eigener Praxis nieder. Im Gründungsjahr erwirtschaftet er, wie bei den allermeisten Gründungen üblich, Verluste. Im Jahr 2015 kommt er auf die schwarze Null und im Jahr darauf erzielt er einen überschaubaren Gewinn. Seit 2017 bewegt sich sein Jahresgewinn branchenüblich zwischen 150 - 180 T€.
Auch sein Girokonto entwickelt sich im Laufe der ersten Jahre ins Plus. 2018 erweitert er sogar seine Praxis um ein Prophylaxezimmer. Das Finanzierungsangebot seines Depots und seiner Hausbank schlägt Dr. Jung allerdings aus, da er die Investition aus zurückgelegtem Geld tätigen kann. Der Umbau wird letztendlich teurer als gedacht, weshalb er sein Praxiskonto leicht überzieht. Aber die Tatsache, dass er die Bank nicht mehr braucht, gibt dem zahnärztlichen Unternehmer ein gutes Gefühl. Er ist mit sich und seinem Beruf im Reinen!

Ein Anruf sorgt für Aufregung
Anfang 2019 klingelt das Telefon. Der Steuerberater teilt ihm mit, dass er für das Jahr 2017 richtig Steuern zahlen müsse. Man hätte in 2016 noch die Verluste aus 2014 und 2015 ausgleichen können, aber das ginge jetzt nicht mehr. Während die beiden miteinander telefonieren, erinnert sich Dr. Jung dunkel daran, dass ihn der Steuerberater bereits mit Abgabe der Steuererklärung 2016 darauf hingewiesen hatte. Er beruhigt sich selbst mit dem Gedanken, dass er früher auch 4-6 T€ an Steuern bezahlt hat und dass er, wenn es sein müsse, auch 10 T€ zusammen bekommen könnte.

Doch dann eröffnet ihm sein Steuerberater, dass er für 2017 38 T€ Steuern nachzahlen muss. Schließlich habe er ja keine Einkommensteuervorauszahlungen für 2017 geleistet. Und nebenbei erwähnt er noch, dass Dr. Jung mit Festsetzung der Steuer außerdem mit einer nachträglichen Erhöhung der Vorauszahlung für 2018 und 2019 rechnen müsse.

Dr. Jung schweigt und rechnet schnell zusammen. Zwei Mal 38 T€ und dann noch 10 T€ Vorauszahlungen pro Quartal. Das sind fast 90 T€ auf einen Schlag! Keine Ahnung, wie er das finanzieren soll.

Die Bank ist nicht begeistert
Auf der Suche nach einer Lösung ruft er seinen Bankberater an. Beim letzten Gespräch ging es um die Finanzierung des Prophylaxezimmers, die er letztendlich mit eigenen Mitteln gestemmt hat. Die Reaktion seines Beraters überrascht Dr. Jung. Man würde gerne Investitionen finanzieren, aber Steuern seien ja Privatbedarf. Daraufhin gestaltet sich das Gespräch schwierig. Am Ende gewährt die Bank ihm einen Kredit in Höhe von 100 T€ , allerdings zu hohen Zinsen, die Dr. Jung auch steuerlich nicht absetzen kann, da es sich nicht um eine Investition handelt. Er sagt zu, weil er darin den einzigen Weg sieht, um aus seinen Zahlungsschwierigkeiten herauszukommen. Erfahrungsgemäß hat er noch Glück im Unglück, denn nicht alle Banken spielen in solchen Fällen mit. Hätte Dr. Jung gewusst, was an Steuern auf ihn zukommt, hätte er den Umbau problemlos lvon der Bank finanziert bekommen, die Zinsen dafür absetzen können und die ganzen Schwierigkeiten vermieden.

Geht das nicht besser?
Ja, denn Steuern kann man berechnen und prognostizieren. Das Finanzamt setzt zwar quartalsweise Vorauszahlungen auf die zu zahlenden Steuern eines Jahres fest. Es schätzt jedoch diese meist nach der Steuer des letzten veranlagten Jahres. Das war bei Dr. Jung das Jahr 2016, das noch durch die Anlaufphase geprägt war. Anfang 2018 – die Steuererklärung für 2016 wird abgegeben – steht der Gewinn des Jahres 2017 aber schon fest - zumindest vorläufig. Und das gleiche gilt auch für das Jahr 2018. Selbst für 2019 lässt sich die Entwicklung auf Grundlage der Abweichungen zum Vorjahr grob abschätzen.

Auf der Grundlage dieses Wissens lassen sich die Steuer, die Dr. Jung vor sich herschiebt, leicht berechnen. Natürlich verringert sich dadurch nicht die Steuerlast von Dr. Jung, aber er kann sich viel früher, z.B. durch Steuerrücklagen, darauf vorbereiten und wirtschaftliche Nachteile – wie oben beschrieben – vermeiden.

Praxistipp
Empfehlenswert ist, die zu erwartenden Steuernachzahlungen und Anpassungen der Vorauszahlungen auf einem gesonderten Girokonto anzusparen. Liegt das Geld auf dem laufenden Girokonto, so besteht die Gefahr, dass es falsch - wie in unserem Falle - für Investitionen oder sogar für privaten Konsum verwendet wird und zum Zeitpunkt der Steuerzahlungen nicht mehr zu Verfügung steht. Man kann auch freiwillig die Festsetzung höherer Vorauszahlungen beantragen. Für Menschen, die gerne ausgeben, was auf dem Konto ist, ist das eine einfach aber wirksame Lösung!  Auf keinen Fall sollte man einfach alles laufen lassen und das Beste hoffen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Gewinne stark schwanken. Man muss sein Leben dann stark einschränken und kann sich des Gefühls kaum erwehren, dass man nur noch für das Finanzamt arbeitet, weil man hohe Vorauszahlungen leistet.

Fazit
Der oben beschriebene Fall von Dr. Jung zeigt es deutlich: Die Erstellung einer Steuerhochrechnung ist unentbehrlich und muss im Rahmen der Transparenz der wirtschaftlichen Praxisentwicklung ein selbstverständlicher Bestandteil der steuerlichen Beratung sein. Fragen Sie Ihren Steuerberater.

Unsere Mandanten profitieren bereits

PraxisNavigation® berechnet alle drei Monate die Steuerhochrechnungen und stellt diese den Steuerrücklagen gegenüber. Überraschende Steuerzahlungen gibt es dann nicht mehr und finanzielle Entscheidungen können mit mehr Weitsicht und klüger getroffen werden! 

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