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Finanzierungskonzept für unternehmerische Zahnärzte 

So mancher erfolgreiche Zahnarzt schließt Wachstum für sich von vornherein aus. Er möchte sich nicht höher verschulden. Aber muss er das denn überhaupt? Nein. Das folgende Modell zeigt, wie es gehen kann.

Dr. Dent betreibt eine hochprofitable Praxis mit 8 Behandlungseinheiten, DVT und moderner Einrichtung. Zusammen mit zwei angestellten Kollegen, einer Ausbildungsassistentin sowie zwei ZMP erzielt die Praxis jährlich 2,7 Mio. € Praxiseinnahmen und 700 T€ Gewinn. Dr. Dent hat sich auf Implantologie, sein Kollege Dr. Zahn auf die Endodontie spezialisiert. Der zweite Kollege und die Ausbildungsassistenz übernehmen die restlichen Versorgungen. Das Praxiskonzept ließe sich problemlos auf einen weiteren Standort übertragen.

Das Konzept ist ganz leicht nachvollziehbar, wenn Sie das untenstehende Bild per Klick vergrößern.

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Wachstumsschritt 1
Dr. Zahn möchte sich gerne an der Praxis von Dr. Dent beteiligen und nach einigen Gesprächen kommen sie auf folgende Idee. Beide gründen eine überregionale Berufsausübungsgemeinschaft (üBAG) und eröffnen in einer nahegelegenen Stadt einen 2. Standort mit dem Praxiskonzept von Dr. Dent. Dieser bringt seine Praxis steuerneutral in die üBAG ein. Dr. Zahn nimmt persönlich einen Gründerkredit (500 T€) auf und leistet davon eine Bareinlage die üBAG, die in die Einrichtung des neuen 2. Standorts sowie die Erstausstattung mit Material fließt. Mit der Bewertung der Praxis von Dr. Dent (2 Mio T€) durch einen Sachverständigen sind beide einverstanden. Vom Gewinn erhalten beide vorab 25 % des von ihnen erwirtschafteten Honorars. Der Rest des Gewinns wird nach Vermögen verteilt. 

Wachstumsschritt 2
Schon nach anderthalb Jahren läuft der 2. Standort profitable und ein weiterer Angestellter, Dr. Fleißig, wagt den Sprung in die Selbständigkeit und beteiligt sich nach gleichem Muster. Die üBAG mit den beiden gut laufenden Standorten wird inzwischen mit 3,5 Mio. € bewertet. Daran ist Dr. Dent mit 80% und Dr. Zahn mit 20% beteiligt. In die neue üBAG bringt der neue Kollege Dr. Fleißig 500 T€ ein. Mit diesem Geld wird der dritte Standort eingerichtet. Der Wert der neuen üBAG beträgt damit 4 Mio. €. Dr. Fleißig wird mit 12,5 % an der üBAG beteiligt (500 T€ : 4 Mio. €). Spiegelbildlich „verwässert“ sich das Kapital von Dr. Dent auf 70 % (0,8  x 3,5 Mio. € : 4 Mio.€) und das von Dr. Zahn auf 17,5 % (0,2 x 3,5 Mio. € : 4 Mio. €).

Überzeugendes Ergebnis 
Die Beteiligung von Dr. Dent ist 2,8 Mio. € wert, deutlich mehr als der seiner Einzelpraxis war (2 Mio. €). Er hat jetzt zwar nur noch ein Stück vom Kuchen (70%), aber der Kuchen ist insgesamt größer geworden (4,0 Mio statt 2,0 Mio). Dr. Dent ist also erfolgreich gewachsen ohne persönlich einen neuen Kredit aufnehmen zu müssen. Wenn das Konzept erfolgreich ist, können wietere Wachstumsschritte mit neuen Zahnärzten nach genau demselben Prinzipt erfolgen.
Auch die Zukunft von Dr. Dent ist abgesichert. Es wird sich sicher ein Kollege finden, der seinen Anteil einmal zu einem angemessenen Preis übernehmen wird, wenn Dr. Dent aus dem Berufsleben aussteigen möchte. Die kollegiale partnerschaftliche Einbindung würde auch im Krankheitsfall den Fortbestand der Praxis sichern.
Bei einer unterstellten Bareinlage weiterer neuer Gesellschafter in Höhe von 500 T€ beträgt bei heutigem Zinsniveau und einer vollen Finanzierung (10 Jahre) der monatliche Kapitaldienst ca. 5 T€. Liegt der erwartete Gewinnanteil des „Neuen“ deutlich über dem Gehalt zzgl. 5 T€, ist auch für ihn eine Beteiligung wirtschaftlich sinnvoll. Absolut erwarten die neuen Gesellschafter einer solchen üBAG in aller Regel auch einen Gewinnanteil der über dem Durchschnittsgewinn eines niedergelassenen Zahnarztes liegt*.
Die Kunst diese Wachstumskonzepts liegt darin, dass nicht nur die Praxiseinnahmen steigen, sondern das Ergebnis tatsächlich überproportional wächst. Gelingt dies, so partizipieren alle beteiligten Zahnärzte an der hohen Rentabilität und der Wertsteigerung.

* In den alten Bundesländern beträgt der steuerliche Einnahmenüberschuss je Inhaber 163 T€, vgl. KZBV Jahrbuch 2017, S. 126.

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