Steuerberatung und Rechtsberatung für Zahnärzte

Absenkung des 
Umsatzsteuersatzes

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Treffen Sie jetzt die notwendigen Vorbereitungen 

Stand: 11.11.2020

Im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket wurde am 03.06.2020 beschlossen, dass die Umsatzsteuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % abgesenkt werden. Diese Maßnahme gilt befristet nur noch bis zum 31.12.2020.

Ab 01.01.2021 muss nun wieder auf den bisherigen Umsatzsteuersatz von 19% bzw. 7 % umgestellt werden:

  1. Laborarbeiten, die nach dem 01.01.2021 fertiggestellt werden, sind dann grundsätzlich wieder mit 7 % Umsatzsteuer belastet.
  2. Zahnärztliche Leistungen, die nicht der Heilbehandlung dienen, wie Bleaching und Veneers aus kosmetischen Gründen, werden nur mit 19 % Umsatzsteuer belastet, wenn sie ab 01.01.2021 abgeschlossen werden. 


Es kommt also weiterhin auf den Zeitpunkt der Fertigstellung oder Lieferung an.  

Tabelle ÜberbrückungshilfeBild vergrößern

Es gelten jedoch besondere Voraussetzungen für Anzahlungen und Teilleistungen. Eine Übersichtstabelle, die auch diese Besonderheiten enthält, finden Sie anbei.

Bitte wenden Sie sich jedoch bei konkreten Fragen hierzu, dringend an Ihren Steuerberater. 

Anpassung der USt-Sätze in der Abrechnungssoftware

Vor der Umstellung auf die reduzierten Umsatzsteuersätze haben bei allen Praxissoftware-Anbietern nachgefragt: 

Z1, DENS und Ivoris berechnen für umsatzsteuerpflichtige Leistungen nach dem 30.06.2020 und vor dem 31.12.2020 „automatisch“ den reduzierten Steuersatz. Voraussetzung ist, dass ein entsprechendes Update aufgespielt ist. Bei einigen Programmen – wie z. B. Evident und Solutio – ist die Einstellung des Steuersatzes vom abrechnenden Zahnarzt individuell vorzunehmen. Die Softwareanbieter übersenden zurzeit Anleitungen an die Anwender. Zu Dampsoft liegen uns zurzeit noch keine Informationen vor. 

Inwiefern dies auch für die Rückabwicklung gilt, konnten wir bisher nicht in Erfahrung bringen, bitte informieren Sie sich daher direkt bei Ihrem Anbieter, damit die Umstellung reibungslos funktioniert.

Ordnungsgemäße Abrechnungen

Bei allen Abrechnungen ist unbedingt darauf zu achten, dass das richtige Datum und die korrekte Uhrzeit im Computer erfasst werden! Überprüfen Sie dies bitte. 

Behalten Sie zudem Ihr Postfach im Auge und überprüfen Sie regelmäßig auch Ihren SPAM Ordner, damit Ihnen keine Updates der Softwareanbieter entgehen.

Bei weiteren Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte direkt an unser Kompetenzteam per »Mail oder über das folgende Formular:

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