Steuerberatung und Rechtsberatung für Zahnärzte

Senkung des 
Umsatzsteuersatzes

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Treffen Sie jetzt die notwendigen Vorbereitungen

Stand: 11.11.2020

Im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket wurde am 03.06.2020 beschlossen, dass die Umsatzsteuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % abgesenkt werden. Diese Maßnahme gilt befristet nur noch bis zum 31.12.2020.

Ab 01.01.2021 muss nun wieder auf den bisherigen Umsatzsteuersatz von 19% bzw. 7 % umgestellt werden.

Der niedrigere Steuersatz findet Anwendung, wenn die Lieferung oder die Fertigstellung der Leistungen noch im 2. HJ 2020 erfolgen. Sofern mit höherem Steuersatz (z. B. 19 %) Abschläge abgerechnet wurden, sind diese grundsätzlich zu korrigieren. Dies kann in der Schlussrechnung oder mit Abrechnung der Teilleistung erfolgen.

Es kommt also auf den Zeitpunkt der Fertigstellung oder Lieferung an.  Anbei eine kleine Tabelle zur ersten Übersicht:

Tabelle ÜberbrückungshilfeBild vergrößern

Es gelten jedoch besondere Voraussetzungen für Anzahlungen und Teilleistungen. Eine Übersichtstabelle, die auch diese Besonderheiten enthält, finden Sie anbei.

Zu Einzelheiten wenden Sie sich bitte dringend an Ihren zuständigen Steuerberater!

Bei generellen Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an unser Kompetenzteam per »Mail oder über das folgende Formular:

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