Betriebsprüfung

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Wissen, worauf es ankommt

Anlässe für eine Betriebsprüfung gibt es genügend: etwa schwankende Einkünfte, eine Umstrukturierung oder ein Teilpraxisverkauf. Bieten Sie auf Ihrer Homepage auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen an (z.B. kosmetisch motiviertes Bleaching), kann allein das schon Auslöser für eine Betriebsprüfung sein. Zudem kann eine Zahn-/Arztpraxis auch schlicht nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden. 

Bei Betriebsprüfungen in der Zahnarzt- und Arztpraxis geht es dabei nicht mehr primär um steuerliche Anerkennung von Fortbildungen, Bewirtungsquittungen oder generelle Ausgaben, sondern vor allem, ob die Einnahmen vollständig erklärt worden sind. 

Im Vorfeld wird die Praxis dafür online gescannt, um herauszufinden, über welche Einnahmequellen eine Praxis überhaupt verfügt. Die relevanten Daten aus der Buchhaltung und – soweit angefordert – auch aus der Praxissoftware sind dem Prüfer auf einem Datenträger zur Verfügung zu stellen. Für die digitale Betriebsprüfung setzen die Prüfer dann eine spezielle Software (IDEA) ein. Damit lassen sich durch Lückenanalysen, Stichprobentests und Zahlenvergleiche Auffälligkeiten mühelos aufspüren.

Einmal fündig bzw. misstrauisch geworden, wird der Prüfer „tiefer graben“, um weitere Prüffelder zu identifizieren. Praxisinhaber sollten daher regelmäßig kontrollieren, ob es Abweichungen zwischen abgerechneten und gebuchten Leistungen gibt.

Exkurs: Praxissoftware

Wer sich bei der Abrechnung konsequent an ein paar einfache Spielregeln hält, muss die nächste Betriebsprüfung nicht fürchten.

Was darf das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung in der Zahnarztpraxis prüfen?

Im Zuge der Digitalisierung haben sich Prüfungsmethoden und Prüfungsfelder der Finanzverwaltung stark verändert. Standen früher der Betriebsausgabenabzug, die Besteuerung der privaten PKW-Nutzung oder der Umgang mit Zahngold im Fokus, sind es heute Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Unregelmäßigkeiten bei den Praxiseinnahmen.

Welche Unregelmäßigkeiten sind damit gemeint?

Mit Überlassung der elektronischen Buchführungsdaten kann sich der Betriebsprüfer einen ersten Überblick über die Einnahmenstruktur der Zahnarztpraxis verschaffen. Hohe Stornobeträge sowie lückenhafte oder nicht fortlaufende Rechnungsnummern können dadurch bereits hinterfragt werden. Stimmen die abgerechneten Leistungen aus der Praxissoftware nicht mit den Zahlungseingängen in der Finanzbuchhaltung überein, kann dies zu unangenehmen Fragen des Prüfers führen – insbesondere dann, wenn die Beträge laut Praxissoftware die Zahlungseingänge übersteigen. Im Nachhinein lassen sich solche Differenzen nur schwer aufklären.

Und das Finanzamt darf die Praxissoftware prüfen, obwohl dort sensible Daten gespeichert sind?

Ja, auf Grundlage der GoBD* ist die Finanzverwaltung zur Prüfung sämtlicher Vor- und Nebensysteme und damit auch der Praxissoftware befugt. Zum Schutz der sensiblen Daten sollten Namen und Diagnosen der Patienten unkenntlich gemacht werden, bevor diese dem Prüfer zur Verfügung gestellt werden. Sofern die einzelnen Abrechnungsprozesse auch ohne diese Angaben nachvollziehbar dargestellt werden, wird dies den Prüfer in der Regel nicht stören.

Wie soll sich eine Zahnarztpraxis auf die Betriebsprüfung vorbereiten?

Auf jeden Fall sollte sie nicht am Tag vor der Prüfung beginnen. Besser ist, wenn die mit der Abrechnung befassten Praxismitarbeiter ein paar grundsätzliche Routinen übernehmen. So ist auf die Vergabe fortlaufender Rechnungsnummern bei den Ausgangsrechnungen durch die Software zu achten. Storno-Rechnungen sowie individuelle vom Patienten gegengezeichnete Preisnachlässe sind zeitnah und nachvollziehbar zu dokumentieren. Wichtig ist auch, dass die Behandlung naher Angehöriger in der Praxissoftware korrekt erfasst wird.

Sinnvoll ist dann auch der regelmäßige Abgleich der abgerechneten Leistungen mit den Geldzuflüssen?

Ja, der Vergleich dieser beiden Positionen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ist leicht gemacht und hat zwei Vorteile. Zum einen lassen sich eventuelle Differenzen in einem aktuellen Zeitraum meist leichter aufklären als Jahre später bei einer Betriebsprüfung. Zum anderen werden mögliche Anwenderfehler oder technische Fehler in der Software schneller sichtbar und nicht über Jahre fortgeführt.

Welche Fehler sind damit gemeint?

Bei der Stornierung einer Rechnung können zum Beispiel Lücken innerhalb des Rechnungsnummernkreises entstehen. Achtet man nicht routinemäßig auf einen fortlaufenden Rechnungsnummernkreis fällt dies gar nicht auf.
Bei Abrechnung über die KZV oder einen Factoring-Dienstleister ist es üblich, dass die rückübertragenen Zahlungen Kürzungen enthalten. Wurden einzelne Beträge gekürzt, muss korrespondierend hierzu eine manuelle Korrektur in der Software erfolgen. Falls nicht, kommt es zu ungewollten Abweichungen.

Ist auch eine Verfahrensdokumentation erforderlich?

Die Verfahrensdokumentation ist ja eine Art Nachschlagewerk über sämtliche Verfahrensabläufe, die den Weg von Daten und Belegen in die digitale Buchführung detailliert beschreiben. Sie enthält Informationen zu der genutzten Hardware, der Praxissoftware, der Barkasse und der Aufgabenverteilung innerhalb der Praxis. Kann der Zahnarzt eine Verfahrensdokumentation vorlegen, hat er zumindest eine solide Basis gegen formelle Ungenauigkeiten geschaffen.

"Die Praxis ist auf die Betriebsprüfung gut vorbereitet, wenn sie auf die fortlaufende Nummerierung der Rechnungen durch die Praxissoftware achtet, Storno-Rechnungen zeitnah dokumentiert und die Behandlung naher Angehöriger sowie die Gewährung von Patientenrabatten korrekt erfasst." 

Julia Kekule, Dipl.-Finanzwirtin und Steuerberaterin  - führt auch durch das »Webinar "Betriebsprüfungsprophyolaxe"

Fachartikel zur Verfahrensdokumentation

Im Beitrag "Wer schreibt, der bleibt" aus der Quintessenz 2019; 70(8) beschäftigt sich Prof. Bischoff intensiv mit der Verfahrensdokumentation. Der Artikel ist »hier nachzulesen. 


Wen trifft es besonders?

Betriebsprüfungen können, wie beschrieben, prinzipiell  jede Praxis treffen. Besonders scharf wird jedoch in Niedersachsen und Berlin geprüft. Relativ konziliant sind die Prüfungen in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz. 

Interessant sind für Betriebsprüfer insbesondere „große“ Praxen mit einem hohen Umsatzvolumen und einem überdurchschnittlichen Personalbestand sowie Praxen, die Umstrukturierungsprozesse (z. B. Praxisverkauf, Einbringungen, Gründung eines MVZ) vollzogen haben.

Was wird konkret geprüft?

Die folgenden Beispiele sind aus aktuellen Prüfungen übernommen:

  • Gebührenziffern werden hinterfragt (Prüfungsschwerpunkt: Umsatzsteuer)
  • Leistungsstatistiken einzelner Behandler werden verlangt (wegen Gewerbesteuer),
  • Internetauftritte werden auf nicht der Heilbehandlung dienende Angebote überprüft (Prüfungsschwerpunkt „Umsatzsteuer“) 
  • Materialeinkauf und Leistungserbringung werden miteinander verprobt, d. h. es kann beispielsweise ein Abgleich zwischen eingekauften Rohlingen und den erstellten Cerec-Kronen erfolgen (Prüfungsschwertpunkt „Betriebseinnahmen“)
  • Elektronische Terminkalender werden z.B. nach "Botox-Partys" durchsucht (Prüfungsschwerpunkt „Umsatzsteuer“ oder „Betriebseinnahmen“)

Bedenken Sie zudem, dass in der Regel immer zurückliegende Jahre geprüft werden (mit Ausnahme der Umsatzsteuersonderprüfung, die sich auf aktuelle Zeiträume konzentriert). Einige Finanzbehörden haben zudem spezielle Prüfer für Heilberufe ausgebildet.

Tipps für den Alltag

Schaffen Sie mit unseren Hinweisen für den Praxisalltag die Grundlage für eine "entspannte" Betriebsprüfung. Auf der Sonderseite haben wir verschiedenen Aspekten der Betriebsprüfungsprophylaxe erarbeitet, inklusive konkreten Arbeitshilfen wie Checkliste und Stornierungsformular. 

Fortbildung - Wir machen Sie fit für die nächste Betriebsprüfung

Durch unsere praxisnahen Fortbildungsveranstaltungen führt Sie ein erfahrenes Expertenteam. Die Seminare und Webinare entsprechen den Leitsätzen und Empfehlungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Je nach Seminar erhalten Sie bis zu 6 Fortbildungspunkten.

Präsenzveranstaltung "Betriebsprüfungsprophylaxe"

Anhand von Praxisbeispielen erfahren Sie in unseren Präsenzseminaren, wie Sie Ihre Praxis optimal auf den reibungslosen Ablauf einer Betriebsprüfung vorbereiten können. Sie erhalten 3 Fortbildungspunkte. 

Derzeit finden leider keine Präzenztermine statt. Schauen Sie immer wieder in unsere Fortbildungsübersicht - hier aktualsieren wir regelmäßig unsere Termine. 

Webinar zum Thema

Keine Angst vor der nächsten Betriebsprüfung. In diesem Webinar mit unserer Expertin Dipl.-Finanzwirtin und Steuerberaterin Julia Kekulé bereiten wir Sie für einen reibungslosen Ablauf vor. Dabei beleuchten wir verschiedene Aspekte des Praxisalltags wie Software oder Verfahrensdokumentation. Praktische Beispiele helfen Ihnen, mögliche Fehler zu vermeiden.

Wir für Sie

Sie haben eine Anordnung zur Betriebsprüfung vom Finanzamt erhalten? Jetzt nur nicht in Panik verfallen. Bis zur tatsächlichen Durchführung der Außenprüfung ist in der Regel genug Zeit um sich auf die Prüfung vorbereiten können. Damit mögliche Unregelmäßigkeiten bereits vor der Prüfung erkannt werden, sollten Sie sich jedoch schnellstmöglich an Ihren Steuerberater wenden.

Gern unterstützt Sie unser erfahrenes Expertenteam, das bereits zahlreiche Betriebsprüfungen erfolgreich begleiten konnte. Wir sichten Ihre Unterlagen und erarbeiten gemeinsam eine Taktik, damit Sie mit einem sicheren Gefühl in die Betriebsprüfung gehen. 

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