Corona Soforthilfe

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Freistaat Bayern

Stand: 05.11.2020

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat auf einer »Sonderseite zum Thema Corona eine Übersicht der wichtigsten Unterstützungsleistungen des Freistaates zusammengestellt. Hier erfahren sie unter anderem mehr über außerordentliche Wirtschaftshilfen, Grundsicherung für Kleinunternehmer und mögliche Stundungen. 

Rückzahlung von Soforthilfen prüfen

Die Voraussetzungen für die Soforthilfe, zB in NRW, haben sich in den vergangenen Monaten leider mehrfach geändert. Es sollte daher jetzt genau geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die konkret beantragte Soforthilfe erfüllt waren oder sind. Wer zum Zeitpunkt der Beantragung alles richtig angegeben hat, im Nachgang aber feststellt, dass die Voraussetzungen nun doch nicht vorliegen, sollte die Soforthilfe möglichst bald zurückzahlen. Auch wenn versehentlich falsche Angaben bei der Beantragung von Soforthilfe gemacht wurden, muss die Rückzahlung erfolgen.

Warum? Die Soforthilfe ist eine Subvention. Falsche Angaben, auch versehentliche, sind strafrechtlich relevant. 

Wann sollte die Rückzahlung erfolgen?

Ermitteln Sie Ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung, ist zu entscheiden, welcher Rückzahlungszeitpunkt steuerlich für Sie mehr Sinn ergibt. Die Soforthilfe stellt eine Praxiseinnahme dar, die zu versteuern ist. Eine Rückzahlung in diesem Jahr neutralisiert die Praxiseinnahmen. Erfolgt die Rückzahlung erst 2021, so erhöht sich der Praxisgewinn 2020 in Höhe der Soforthilfe und senkt den Gewinn 2021 in gleicher Höhe.

Hinweis:

Eine Beratung  dahingehend, dass Mandanten eventuell zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Soforthilfe verpflichtet sind, ist eine Rechtsberatung, die Steuerberatern nicht erlaubt ist. Gern vermitteln wir Ihr Anliegen jedoch an unsere Rechtsanwälte von Bischoff & Partner.

Soforthilfe (ausgelaufen)

Zum 31. Mai 2020 ist das Soforthilfeprogramm Corona des Bundes und des Freistaates Bayern ausgelaufen.

ACHTUNG: Wer beim Ausfüllen auch nur versehentliche Fehler gemacht oder gar bei den Angaben „geschummelt“  hat, risikiert empfindliche Strafen und ein Strafverfahren (§ 264 Strafgesetzbuch). 

Überbrückungshilfe

Unter bestimmten Bedingungen können Sie nicht-rückzahlbare Zuschüsse für Ihre fixen Praxis-/Firmenkosten beantragen.

Alternative Liquiditätshilfen

Wir erstellen gerne eine Liquiditätsanalyse für Sie und unterstützen Sie bei der Erstellung einer Finanzierungsanfrage.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden!

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