Corona Soforthilfe

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Mecklenburg-Vorpommern
Winter-Stabilisierungsprogramm

Das Land Mecklenburg Vorpommern hat mit dem Winter-Stabilisierungsprogramm ein großes Unterstützungspaket für die ansässige Wirtschaft bereitgestellt. Unter anderem wird die Überbrückunghilfe II erweitert, das Programm Neustart-Prämie weiter entwicklet und die rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe neu aufgelegt. Außerdem sollen Personalkosten und Tilgungs- bzw. Leasingraten  erstattet werden. Dazu gibt es neben der Sonderseite eine sehr ausführliche Broschüre mit weiteren Informationen und diversen Beispielen.

Soforthilfe 

Zum 31. Mai 2020 ist das Soforthilfeprogramm Corona des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgelaufen.

ACHTUNG: Wer beim Ausfüllen auch nur versehentliche Fehler gemacht oder gar bei den Angaben „geschummelt“  hat, risikiert empfindliche Strafen und ein Strafverfahren (§ 264 Strafgesetzbuch). 

Überbrückungshilfe

Unter bestimmten Bedingungen können Sie nicht-rückzahlbare Zuschüsse für Ihre fixen Praxis-/Firmenkosten beantragen.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt zusätzlich bei anfallenden Personalkosten. 

Alternative Liquiditätshilfe

Prüfen Sie die Beantragung einer Liquiditätshilfe bei Ihrer Hausbank oder bei der KfW. Wir unterstützen Sie gern bei der Erstellung einer Finanzierungsanfrage inkl. Liquiditätsplanung.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden!

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