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Unsere Gebühren

Transparenz und damit verbunden eine bessere Kalkulierbarkeit sind uns ein wichtiges Anliegen. Auf der folgenden Seite veröffentlichen wir daher eine Übersicht einiger unserer Gebühren und Honorare. Sollten Sie hierzu Fragen haben, freuen wir uns auf »Ihre Kontaktaufnahme

Bei den klassischen Steuerberatungsleistungen orientieren wir uns an den mittleren Gebühren der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Sie haben bereits konkrete Vorstellungen? Fordern Sie gleich »hier Ihr unverbindliches Angebot an.

Direkt zu:

»1. Erstellung Finanzbuchhaltung (FiBu)
»2. Erstellung Einnahme-Überschuss-Rechnung mit Erläuterungen
»3. Erstellung Lohnbuchhaltung
»4. Steuererklärungen und Vertretung bei Steuerbehörden und vor Finanzgerichten
»5. Modulares Beratungskonzept - Honorare
»6. VertragsApp

Alle Preise und Gebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und erhöhen sich ggf. um Auslagen.

1.1 Bereich Zahnärzte/Ärzte

Gemäß § 33 (1) StBVV bemisst sich die mtl. FiBu-Gebühr nach den jährlichen Praxiseinnahmen, insg. 8,2/10*.

zusätzlich kostenfrei:

Praxiseinnahmen p.a. in €

Gebühr für FiBU mtl. in €

400.000

341,12

500.000

396,06

650.000

479,70

800.000

563,32

1.000.000

674,86

1.500.000

953,66

2.000.000

1.232,46

3.000.000

1.790,06

5.000.000

2.905,26

7.500.000

4.299,26

10.000.000

5.693,26

*Das Mindesthonorar für die Verbuchung von Praxen beträgt 350,00 € pro Monat. Sie sind Existenzgründer? Kontaktieren Sie gern unser »Expertenteam für ein individuelles Angebot.  
**Die Aufstellung der Zeiteinheiten finden Sie »hier

1.2 Bereich Unternehmen

Gemäß § 33 (1) StBVV bemisst sich die mtl. FiBu-Gebühr nach dem jährlichen Umsatz, insg. 7,5/10*.

zusätzlich kostenfrei:

  • Telefonische Rückfragen zur Finanzbuchhaltung (bis zu 1 ZE**/Monat)

Gebühr auf Anfrage:

Umsatz p.a. in €

Gebühr für FiBU mtl. in €

400.000

312,00

500.000

362,25

650.000

438,75

900.000

566,25

1.000.000

617,25

1.500.000

872,25

2.000.000

1.127,25

3.000.000

1.637,25

5.000.000

2.657,25

7.500.000

3.932,25

10.000.000

5.207,25

*Das Mindesthonorar für die Verbuchung von Praxen beträgt 250,00 € pro Monat.

2.1 Gewinnermittlung (Einnahme-Überschuss-Rechnung) mit Erläuterungen - Zahnärzte/Ärzte

Gemäß § 25 (1) und (4) StBVV bemisst sich die Gebühr nach den jährlichen Praxiseinnahmen, insg. 15,5/10.

Praxiseinnahmen p.a. in €

Gebühr EÜR-Erstellung in €

250.000

895,90

500.000

1.216,75

750.000

1.415,15

875.000

1.536,05

1.000.000

1.646,10

1.500.000

1.935,95

2.000.000

2.255,25

3.000.000

2.627,25

5.000.000

3.403,80

7.500.000

3.977,30

10.000.000

4.623,65

2.2 Gewinnermittlung (Einnahme-Überschuss-Rechnung) 
Unternehmen

Gemäß § 25 (1) und (4) StBVV bemisst sich die Gebühr nach den jährlichen Umsätzen, insg. 12,5/10.

Praxiseinnahmen p.a. in €

Gebühr JA-Erstellung in €

250.000

722,50

500.000

981,25

650.000

1.141,25

850.000

1.238,75

1.000.000

1.327,50

1.500.000

1.561,25

2.000.000

1.818,75

3.000.000

2.118,75

5.000.000

2.745,00

7.500.000

3.207,50

10.000.000

3.728,75

2.3 Handelsrechtlicher Jahresabschluss (Bilanzierung) - Zahnärzte/Ärzte/Unternehmen

Gemäß § 35 (1) und (4) StBVV bemisst sich die Gebühr nach der jährlichen Bilanzsumme, insg. 25/10.

Praxiseinnahmen p.a. in €

Gebühr JA-Erstellung in €

250.000

1.445,00

500.000

1.962,50

650.000

2.282,50

850.000

2.477,50

1.000.000

2.655,00

1.500.000

3.122,50

2.000.000

3.637,50

3.000.000

4.237,50

5.000.000

5.490,00

7.500.000

6.415,00

10.000.000

7.457,50

Die laufende Lohnbuchhaltung umfasst:

  • Führung des Lohnkontos
  • Ausdruck Lohnabrechnungen
  • Ausdruck Brutto-Lohnliste
  • Ausdruck Lohnjournale
  • Ausdruck Beitragsnachweise
  • Ausdruck der Lohnsteueranmeldung
  • Ausdruck Überweisungsträger Arbeitnehmer/ Krankenkasse / Finanzamt Alternativ: elektronische Datenübermittlung
  • Nutzung unserer »Vertrags-App zur Erstellung von Arbeitsverträgen 

Die monatliche Gebühr beträgt  16,50 € pro Arbeitnehmer und Monat (Abrechnungszeitraum). 

Bei Sonderarbeiten verweisen wir auf unsere AGB: (I. Umfang und Ausführung des Auftrags (4) bis (6).

Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen, in diesem Zusammenhang zusätzlich anfallenden Arbeiten sowie von Steuererklärungen und der Vertretung bei Steuerbehörden und vor Finanzgerichten wird die Mittelgebühr nach StBVV/RVG zugrunde gelegt.

Unser modulares Beratungskonzept speziell für Zahnärzte ist auf unterschiedliche Beratungsschwerpunkte im Dentalmarkt ausgerichtet. Jedes Beratungsmodul beinhaltet dabei einen bestimmten Leistungsumfang zu einem festen Honorar. Sie wählen nur die Module aus, die Sie wirklich benötigen.

Qualifikation

Stundensatz

WP, vBP, Fachanwalt (m/w/d)

300€ / h

Kompetenzzentrum: Steuerberater, Senior-Consultant, Anwalt (m/w/d)

200 € / h

Kompetenzzentrum: Bachelor/Master (m/w/d)

180 € / h

Steuerberater, Anwalt (m/w/d)

160 € / h bis 200 € / h

Bachelor/Master, Steuerfachwirt (m/w/d)

120 € / h bis 160 € / h

Fachkraft mit jahrelanger Berufserfahrung (m/w/d)

120 € / h bis 160 € / h

Steuerfachangestellter, Bilanzbuchhalter (m/w/d)

90 € / h bis 120 € / h

Sonstige Mitarbeiter (m/w/d)

60 € / h bis 80 € / h

Hinweis: Die genannten Gebühren weichen von der StBVV/RVG ab. Sollten hierdurch zwingende standesrechtliche Gebühren unterschritten werden, erhöhen sie sich auf diesen Betrag (standesrechtlicher Vorbehalt). 

6. VertragsAPP

Nutzungsgebühren:

  1. Wenn Sie noch kein Mandant sind, zahlen Sie pro Vertrag nur 130 € zzgl. USt.
  2. Sind Sie Mandant in der Steuerberatung ohne die Lohnbuchhaltung, sparen Sie 30% und pro Vertrag 95 € zzgl. USt. Hier benötigen Sie Ihre Mandantennummer.
  3. Sind Sie Mandant "mit Lohnbuchhaltung", ist die Nutzung von VertragsAPP in der monatlichen Lohnpauschale enthalten. Sie können unbegrenzt viele Arbeitsverträge erstellen. Hierzu benötigen Sie Ihre Mandantennummer.

In den allermeisten Fällen können Sie einen Arbeitsvertrag mit der VertragsAPP abschließend erstellen. In allen anderen Fällen stehen Ihnen unsere Anwälte gerne zur Verfügung. Je Vertrag fallen für eine individuelle Beratung zusätzlich bis zu max. 285 € zzgl. USt. (Mandanten) bzw. 390 € zzgl. USt (Interessenten) an.

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Preiserhöhungen bleiben vorbehalten.

Für ein konkretes Angebot kontaktieren Sie uns bitte. 

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