Unsere Gebühren
Transparenz und damit verbunden eine bessere Kalkulierbarkeit sind uns ein wichtiges Anliegen. Auf der folgenden Seite veröffentlichen wir daher eine Übersicht einiger unserer Gebühren und Honorare. Sollten Sie hierzu Fragen haben, freuen wir uns auf »Ihre Kontaktaufnahme.
Bei den klassischen Steuerberatungsleistungen orientieren wir uns an den mittleren Gebühren der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Sie haben bereits konkrete Vorstellungen? Fordern Sie gleich »hier Ihr unverbindliches Angebot an.
Direkt zu:
»1. Erstellung Finanzbuchhaltung (FiBu)
»2. Erstellung Einnahme-Überschuss-Rechnung mit Erläuterungen
»3. Erstellung Lohnbuchhaltung
»4. Steuererklärungen und Vertretung bei Steuerbehörden und vor Finanzgerichten
»5. Modulares Beratungskonzept - Honorare
»6. Zeithonorar
Alle Preise und Gebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und erhöhen sich ggf. um Auslagen.
Gemäß § 33 (1) StBVV bemisst sich die mtl. FiBu-Gebühr nach den jährlichen Praxiseinnahmen, insg. 7,7/10*.
zusätzlich kostenfrei:
- Erstellung PraxisNavigation®-Bericht (quartalsweise)
- *NEU* Nutzung Praxis-Navigation®-App
- Telefonische Rückfragen zur Finanzbuchhaltung (bis zu 1 ZE**/Monat)
- Nachlass in Höhe von 25% auf Beratungsmodule des „Modularen Beratungskonzepts“ für Zahnärzte
Praxiseinnahmen p.a. in € |
Gebühr für FiBU mtl. in € |
250.000 |
230,23 |
500.000 |
371,90 |
650.000 |
450,45 |
800.000 |
528,99 |
1.000.000 |
633,70 |
1.500.000 |
895,50 |
2.000.000 |
1.157,30 |
3.000.000 |
1.680,90 |
5.000.000 |
2.728,10 |
7.500.000 |
4.037,10 |
10.000.000 |
5.346,10 |
* Das Mindesthonorar für die Verbuchung von Praxen beträgt 250,00 € pro Monat, bei Existenzgründern: 190,00 € pro Monat in den ersten 2 Jahren.
**Die Aufstellung der Zeiteinheiten finden Sie »hier
Gemäß § 33 (1) StBVV bemisst sich die mtl. FiBu-Gebühr nach dem jährlichen Umsatz, insg. 7/10
zusätzlich kostenfrei:
- Telefonische Rückfragen zur Finanzbuchhaltung (bis zu 1 ZE**/Monat)
Gebühr auf Anfrage:
Umsatz p.a. in € |
Gebühr für FiBU mtl. in € |
250.000 |
209,30 |
500.000 |
338,10 |
650.000 |
409,50 |
900.000 |
528,50 |
1.000.000 |
576,10 |
1.500.000 |
814,10 |
2.000.000 |
1.052,10 |
3.000.000 |
1.528,10 |
5.000.000 |
2.480,10 |
7.500.000 |
3.670,10 |
10.000.000 |
4.860,10 |
Gemäß § 25 (1) und (4) StBVV bemisst sich die Gebühr nach den jährlichen Praxiseinnahmen, insg. 14,5/10.
Praxiseinnahmen p.a. in € |
Gebühr EÜR-Erstellung in € |
250.000 |
838,10 |
500.000 |
1.138,25 |
650.000 |
1.323,85 |
850.000 |
1.436,95 |
1.000.000 |
1.539,90 |
1.500.000 |
1.811,05 |
2.000.000 |
2.109,75 |
3.000.000 |
2.457,75 |
5.000.000 |
3.184,20 |
7.500.000 |
3.720,70 |
10.000.000 |
4.325,35 |
Gemäß § 25 (1) und (4) StBVV bemisst sich die Gebühr nach den jährlichen Praxiseinnahmen, insg. 12,5/10.
Praxiseinnahmen p.a. in € |
Gebühr JA-Erstellung in € |
250.000 |
722,50 |
500.000 |
981,25 |
650.000 |
1.141,25 |
850.000 |
1.238,75 |
1.000.000 |
1.327,50 |
1.500.000 |
1.561,25 |
2.000.000 |
1.818,75 |
3.000.000 |
2.118,75 |
5.000.000 |
2.745,00 |
7.500.000 |
3.207,50 |
10.000.000 |
3.728,75 |
Gemäß § 25 (1) und (4) StBVV bemisst sich die Gebühr nach den jährlichen Praxiseinnahmen, insg. 25/10.
Praxiseinnahmen p.a. in € |
Gebühr JA-Erstellung in € |
250.000 |
1.445,00 |
500.000 |
1.962,50 |
650.000 |
2.282,50 |
850.000 |
2.477,50 |
1.000.000 |
2.655,00 |
1.500.000 |
3.122,50 |
2.000.000 |
3.637,50 |
3.000.000 |
4.237,50 |
5.000.000 |
5.490,00 |
7.500.000 |
6.415,00 |
10.000.000 |
7.457,50 |
Die laufende Lohnbuchhaltung umfasst:
- Führung des Lohnkontos
- Ausdruck Lohnabrechnungen
- Ausdruck Brutto-Lohnliste
- Ausdruck Lohnjournale
- Ausdruck Beitragsnachweise
- Ausdruck der Lohnsteueranmeldung
- Ausdruck Überweisungsträger Arbeitnehmer/ Krankenkasse / Finanzamt Alternativ: elektronische Datenübermittlung
- Nutzung der Vertrags-App zur Erstellung von Arbeitsverträgen (ab 1.1.2021)
Die monatliche Gebühr beträgt 16,50 € pro Arbeitnehmer und Monat (Abrechnungszeitraum).
Bei Sonderarbeiten verweisen wir auf unsere AGB: (I. Umfang und Ausführung des Auftrags (4) bis (6).
Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen, in diesem Zusammenhang zusätzlich anfallenden Arbeiten sowie von Steuererklärungen und der Vertretung bei Steuerbehörden und vor Finanzgerichten wird die Mittelgebühr nach StBVV/RVG zugrunde gelegt.
Unser modulares Beratungskonzept speziell für Zahnärzte ist auf unterschiedliche Beratungsschwerpunkte im Dentalmarkt ausgerichtet. Jedes Beratungsmodul beinhaltet dabei einen bestimmten Leistungsumfang zu einem festen Honorar. Sie wählen nur die Module aus, die Sie wirklich benötigen.
|
Sie sind Buchführungs-Mandant in der Steuerberatung |
Sie sind noch kein Mandant |
Grundgebühr je MODUL in Grundgebühr enthalten: Präsentation bzw. Vertragserstellung inkl. Beratung (bis 8 ZE**) |
800 € |
1.200 € |
Bei großen Praxen mit > 1 Mio. € Praxiseinnahmen p.a. vom Umsatz |
0,12% |
0,16% |
Jede weitere ZE** Individuelle und über die dargestellten Module hinausgehende Beratungsleistungen berechnen wir nach Zeiteinheiten**. |
80€ |
120 € |
Hinweis: Die genannten Gebühren weichen von der StBVV/RVG ab. Sollten hierdurch zwingende standesrechtliche Gebühren unterschritten werden, erhöhen sie sich auf diesen Betrag (standesrechtlicher Vorbehalt).
Soweit nach StBVV oder nach vertraglicher Regelung ausnahmsweise nach Zeithonorar abgerechnet wird, erfolgt diese nach Zeiteinheiten:
Wir berechnen eine Zeiteinheit für Mandanten, die ihre Buchhaltung von der Steuerberatungsgesellschaft erstellen lassen, mit 80 € und mit 120 € für Nicht-Mandanten. Die Berechnung orientiert sich an der Qualifikation des Bearbeiters/Berufsträgers:
Qualifikation |
Zeiteinheit |
WP, vBP, Fachanwalt (m/w/d) |
20 min |
Steuerberater, Anwalt (m/w/d) |
30 min |
Bachelor/Master, erfahrene Fachkraft (m/w/d) |
40 min |
Fachangestellte, Bilanzbuchhalter (m/w/d) |
60 min |
Sonstige/r Mitarbeiter (m/w/d) |
90 min |