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Inflationsausgleichsprämie

Aufgrund der anhaltend hohen Inflation hat die Bundesregierung am 03.09.2022 das dritte Entlastungspaket verabschiedet. Arbeitgeber haben seitdem bis 31.12.2024 die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern steuer- sowie sozialverischerungsfrei eine Sonderzahlung in Höhe von insgesamt bis zu 3.000 € (Höchstbetrag für den gesamten Zeit) zukommen zu lassen.

Der Betrag kann steuerfrei entweder ausgezahlt oder als Sachlohn gewährt werden

Voraussetzung ist lediglich, dass die Sonderzahlung infolge der steigenden Verbraucherpreise zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.

Kontaktieren Sie im Zweifel Ihren zuständigen Lohnsachbearbeiter. 

(Stand: Nov. 2022)

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