Ihr Corona-Maßnahmenpaket

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Praxissituation analysieren und schnell handeln 
Corona-Maßnahmenpaket

1. Beitragsanpassungs- und/oder Beitragsstundungsantrag beim Versorgungswerk

Vorsorglich empfehlen wir Ihnen heute bei Ihrem Versorungswerk einen formlosen Antrag auf Beitragssenkung und/oder Stundung zu stellen. Unsere Recherchen haben ergeben, dass die Versorgungswerke sehr unterschiedlich mit dem Thema Beitragsanpassung/-stundung aufgrund der Corona-Pandemie umgehen. Die Übersicht ist nahezu komplett und wird bis Freitag vervollständigt. 

UNSERE LEISTUNGEN

  • Antragstellung 
  • Prüfung der Bemessungsgrundlage 

2. Zuschuss- & Förderprogramme von Bund & Ländern

Das Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Corona-Pandemie umfasst unter anderem die »Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen. Daneben haben diverse bundesländer eigene Fonds und Förderprogramme für Unternehmen.

Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen eines gewünschten Antrags. 

UNSERE LEISTUNG:

  • Unterstützung bei der Antragstellung insb. beim geforderten Zahlenwerk

3. Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen 

Einige Sozialversicherungsträger hatten ihre Bereitschaft erklärt, Sozialversicherungsbeiträge zu stunden. Wir haben unserer Mandanten empfohlen von dieser Möglichkeit einzelner Sozialversicherungsträgerkeinen Gebrauch zu machen, da die Beantragung extrem umständlich ist und einige Voraussetzungen erfüllt sein müssen . Außerdem muss dennoch ein Teil bezahlt werden und die gestundeten Sozialversicherungsbeiträge werden dennoch fällig, nur eben später. Vielleicht ist dann auch die Liquidität bei Ihnen noch enger und Sie sind dankbar, dass Sie nicht nachzahlen müssen. 

Hinweis: Praxen, die Kurzarbeitergeld oder andere staatliche Unterstützungen beziehen, können KEINEN Stundungsantrag stellen.

UNSERE LEISTUNG

  • Unterstützung bei der Antragstellung 

4. Berechnung Ihres Finanzbedarfs und Erstellung Ihrer Finanzierungsanfrage für die Bank inkl. Liquiditätsplanung

Sie haben neben den Personalkosten noch weitere Kosten, die anfallen, ob die Praxis geschlossen ist oder nicht. Dies fängt bei der Miete an, geht weiter über Leasinggebühren und Zinsen, Haftpflichtversicherung und auch die Kredittilgung muss jeden Monat erbracht werden.

Anhand von konkreten Berechnungen stellen wir fest, ob durch die aktuelle Entwicklung die Kosten der Praxis noch abgedeckt sind und falls nicht, wie viel Geld Sie voraussichtlich für jeden Corona-Monat zusätzlich benötigen werden. 

Decken Ihre Einnahmen die fixen Kosten nicht mehr, so rutscht ihr Kontokorrent Woche für Woche stärker ins Minus.  In dieser besonderen Situation soll es leichter sein Kredite (Liquiditätshilfen), etwa aus KfW- oder ERP-Mitteln, zu erhalten. 

Bei schlechter Bonität werden zusätzlich Erleichterungen bei den Bürgschaften für Kredite gewährt. Die Ausfallbürgschaft beträgt in der Regel 80%, d.h. die Banken müssen wohl weiterhin die Kreditwürdigkeit der Praxis prüfen, denn sie bleiben mit 20% der Kreditsumme im Obligo. 

UNSERE LEISTUNGEN

  • Zusendung eines interkativen pdf-Fragebogens (1 Seite) per E-Mail 
  • Berechnung Ihres Finanzbedarfs 
  • Erstellung einer individuellen Finanzierungsanfrage an Ihre Bank inkl.
  • Liquiditätsplanung 
  • Abwicklung mit der Bank

5. Kurzarbeitergeld (KUG)

Weist Ihr Terminkalender immer größere Lücken auf, so sind Ihre Mitarbeiter nicht mehr in vollem Umfang in der Praxis erforderlich. Dafür ist grundsätzlich ein Ausgleich über das KUG möglich. Das klingt einfach, birgt aber einige bürokratische Herausforderungen und erfordert detaillierte Lohnberechnungen. Von dem Entgeltausfall müssen mindestens 10% Ihrer Mitarbeiter betroffen sein. Darüber hinaus müssen wohl weiterhin vertragliche Vereinbarungen mit den Mitarbeitern bezüglich des KUG getroffen werden. So ohne weiteres kommt man bislang nicht an das Geld. 

UNSERE LEISTUNGEN

  • KUG-Antrag
  • Berechnung der KUG Löhne
  • Arbeitsrechtliche Abstimmung (Betriebsvereinbarung)

6. Lohnfortzahlung im Quarantänefall

Befinden sich Ihre Mitarbeiter in Quarantäne, sind Sie als Arbeitgeber nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Lohnfortzahlung verpflichtet - wie im Krankheitsfall. Die Personalkosten werden aber je nach Bundesland zu von jeweils anderen Behörden erstattet. Für eigene Ausfälle als Praxisinhaber gibt es ähnliche Regelungen. Für Eltern, die Ihre Kinder zu Hause selbst betreuen müssen, gibt es noch keine finale Entschädigungslösung.

UNSERE LEISTUNGEN

  • Antrag auf Entschädigung (Arbeitnehmer/Arbeitgeber) nach §§ 56 und 57 IfSG bei der zuständigen Behörde
  • Konstruktive Lösungen mit Eltern, die ihre Kinder wegen Kindergarten- und Schulschließungen selbst betreuen müssen. 
  • Meldung an die Praxisausfallversicherung

7. Steuern

Um Praxisinhaber in dieser Zeit nicht über Gebühr zu belasten, ermöglicht die Bundesregierung Steuerentlastungen, verzichtet auf Säumniszuschläge und Vollstreckungen und erstattet gezahlte Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen zurück.

UNSERE LEISTUNGEN

  • Herabsetzungsantrag für Steuervorauszahlungen für 2020
  • evtl. Stundungsantrag für  nachträgliche Anpassungen der Vorauszahlungen für 2019 
  • evtl. Stundungsantrag für Steuernachzahlungen (z.B. für die ESt-Nachzahlung 2018)
  • in Ausnahmefällen evtl. Erstattungsantrag "Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung" bei Dauerfristverlängerung 

8. Aussetzung von Zahlungen bei Dauerschuldverhältnissen möglich?

Für jede Praxis bestehen Dauerschuldverhältnisse, beispielsweise 

  • Praxismietverträge 
  • Kreditverträge 
  • Verträge mit Versicherungen, Strom- und Wasserlieferanten, Telekommunikationsdienstleistern

Zahlt eine Praxis nicht vertragsgemäß, so kann die andere Vertragsseite die Leistung verweigern oder grundsätzlich fristlos kündigen. Kann aber die Praxis wegen der Corona-Krise nicht zahlen und dies der anderen Seite auch glaubhaft machen, so darf die Leistung erst einmal nicht eingestellt oder fristlos gekündigt werden. Dies gilt nicht einheitlich für alle Dauerschuldverhältnisse.  

Mehr Informationen über und konkrete Voraussetzungen für die Aussetzung von Dauerschuldverhältnissen finden Sie » hier

UNSERE LEISTUNGEN :

  • Rechtliche Beratung
  • Musterschreiben 

Bei Fragen können Sie uns gerne » eine Nachricht senden oder einfach das nachfolgende Formular ausfüllen. 

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