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Rechtsprechung Archiv (4/4)

01.04.2025

Bei dichter Bebauung sind Verschattung und Einsichtnahme hinzunehmen

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat klargestellt, dass in dicht bebauten Gebieten bestimmte Beeinträchtigungen des Wohnkomforts hinzunehmen sind.

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